Allgemeine Geschäftsbedingungen (zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern)
- 1. Vertragsgrundlage
Der Vertag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung zustande. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung. Besteht eine laufende Geschäftsbeziehung, so gelten diese Bedingungen für alle künftigen Verträge ebenso. - 2. Angebote/ Preise/ Vertragsabschluss/ Leistungsbeschreibung
(1) Sämtliche angegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Es gilt der am Liefertag mitgeteilte Preis, gegebenenfalls zuzüglich Liefer- u. Versandkosten.
(2) Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit, sonstige Angebote sind freibleibend.
(3) Ein Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots von Laser Company oder mit deren schriftlichen Auftragsbestätigung, oder spätestens mit Beginn der Bearbeitung des Auftrages oder durch Lieferung der Ware zustande.
(4) Hinsichtlich der in Prospekten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen behält sich Laser Company handelsübliche Abweichungen vor, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht eingeschränkt wird, ohne dass der Kunde Ansprüche hieraus herleiten kann. Bei den Inhalten dieser Prospekte und aller Beschreibungen, sowie Erklärungen von Laser Company im Zusammenhang mit diesem Vertrag handelt es sich im Zweifel weder um die Übernahme einer Garantie, noch die Abgabe einer Zusicherung. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen von Laser Company über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
(5) Bei Verträgen mit Festpreisbindung steht Laser Company ein Leistungsverweigerungsrecht zu, sollte sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und die zu erbringende Zahlung hierdurch gefährdet werden.
- 3. Lieferzeiten/ Lieferverzug/ Unmöglichkeit/ Versand/ Gefahrtragung
(1) Lieferungen erfolgen auf Rechnung des Kunden.
(2) Liefertermine/Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich fixiert worden ist.
(3) Laser Company haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von Laser Company für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Laser Company etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
(5) Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn höhere Gewalt oder andere, von Laser Company nicht zu vertretende Hindernisse vorliegen. Der Kunde ist nach Lieferverzögerungen von mehr als 3 Monaten nach einmaliger, angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine etwaige Anzahlung rückzufordern.
(6) Laser Company ist zu Teillieferung gegen gesonderte Rechnungsstellung/Abschlagszahlung berechtigt.
(7) Wird der Versand der Lieferungen auf Veranlassung des Kunden um mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft der Laser Company verzögert, kann Laser Company pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch 10 % berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Laser Company kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Laser Company ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
(8) Soweit eine Übersendung der Ware vereinbart ist, erfolgt diese auf Gefahr des Kunden, auch hinsichtlich eines zufälligen Unterganges.
(9) Während des Transports der Ware ist diese bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000,00 EUR durch Laser Company versichert. Soweit eine darüber hinausgehende Versicherung benötigt wird, ist diese seitens des Kunden vorzunehmen oder hat der Kunde Laser Company entsprechend anzuweisen und die weitergehenden Kosten der Versicherung zu tragen.
- 4. Gewährleistung u. Haftung
(1) Offensichtliche Mängel müssen spätestens 1 Woche nach Lieferung der Ware/Werkleistung schriftlich und spezifiziert erhoben werden. Weiter ist der Kunde verpflichtet, Mängel innerhalb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, bei Laser Company schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Kunden möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für die Mängelrechte des Kunden dar.
(2) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
(3) Soweit der Vertragsgegenstand/die Leistung über Abs. 2 hinausgehende Mängel aufweist, ist Laser Company im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. –herstellung verpflichtet. Vielmehr steht dem Kunden nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dabei gilt diese Verjährungsfrist von einem Jahr auch für sonstige Schadenersatzansprüche gegen Laser Company, unabhängig von deren Rechtsgrundlage, auch dann, soweit Ansprüche nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen.
(4) Laser Company haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet sie nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, oder soweit sie den Mangel arglistig verschwiegen (im Falle der Arglist gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne die Arglist gelten würden) oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden ist jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
(5) Die Regelung des vorstehenden Absatzes 4 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich gem. Ziff. 4 Abs. 3, die Haftung für Unmöglichkeit gem. Ziff. 4 Abs. 4.
(6) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit deren Abnahme.
- 5. Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen haben Zug um Zug zu erfolgen. Zahlungen erst auf Rechnungsstellung kann nur erfolgen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Die Vereinbarung von Vorkasse oder einer Anzahlung ist Laser Company mit Auftragsbestätigung verbindlich möglich. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von Laser Company 1 Tag nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
(2) Sofern Forderungen an die TecFactor GmbH abgetreten sind, haben nur Zahlungen auf ein TecFactor-Konto eine schuldbefreiende Wirkung.
(3) Die Ablehnung von Wechseln und Schecks bleibt vorbehalten. Deren Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Laser Company berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dies geschieht unbeschadet weitergehender Rechte und Schadenersatzansprüche. Sollte die Zahlung auch innerhalb einer gesetzten Nachfrist nicht erfolgen, stehen Laser Company folgende Rechte zu:
- Rücktritt vom Vertrag und Rückgabeverlangen eventuell gelieferter, bzw. noch nicht abgenommener Ware und Geltendmachung von Bearbeitungskosten in Höhe von 15 % des Kaufpreises,
- Vorauszahlungs- oder Sicherheitsleistungsverlangen für noch nicht abgenommene oder noch zu liefernde Ware und/oder,
- von sämtlichen (weiteren) nicht abgewickelten Verträgen nach fruchtloser Nachfristsetzung zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sowie
- ein externes Inkassoinstitut oder eine Anwaltskanzlei zu beauftragen.
Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass Laser Company kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Laser Company wiederum ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dies geschieht unbeschadet weitergehender Rechte und Schadenersatzansprüche.
(5) Es ist ausschließlich Laser Company berechtigt, Zahlungsbestimmungen hinsichtlich älterer Verbindlichkeiten des Kunden vorzunehmen. Eventuell anders lautende Bestimmungen des Kunden sind unwirksam.
- 6. Eigentumsvorbehalt/ Eigentumsübertragung
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis resultierenden und aller weiteren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen, behält sich Laser Company das Eigentum an der Ware vor.
(2) Wird die Ware beim Kunden von dritter Stelle gepfändet, beschlagnahmt oder sonst in Anspruch genommen, so hat der Kunde unverzüglich dem Dritten den Eigentumsvorbehalt bekannt zu geben, dazu hin Laser Company über die Inanspruchnahme sofort zu unterrichten.
(3) Die unter Vorbehalt gelieferte Ware darf der Kunde im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt künftige Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Laser Company zur Sicherheit an diese ab. Laser Company nimmt diese Abtretung hiermit an.
(4) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Laser Company – nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung – zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen von Laser Company liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
- 7. Erfüllungsort/ anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz von Laser Company.
(2) Es gilt das Recht der BRD.
- 8. Sonstiges
(1) Ist eine der vorbezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr mit diesem betreffen, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.
Stand Dezember 2021